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In den Nachwehen des 30-jährigen Krieges galt für viele kleine Gemeinden in den abgelegenen Tälern des Harzes, sich notfalls unter Zuhilfenahme von Feuerrohren selbst Schutz gegen räuberische Banden und Marodeure zu schaffen, den die entfernt regierende Obrigkeit mit ihren Soldaten nicht sicherstellen konnte. In diesen Zeiten waren Gründungen von Schützengesellschaften ganz natürlich, so auch die der Braunlager Schützengesellschaft im Jahre 1689, wie urkundlich nachweisbar. Die erste bekannte Schützenordnung wurde am 21.Juni 1709 erlassen und am 1.September des Folgejahres von Richter Fricke zu Braunlage amtlich bestätigt. Mindestens 3x jährlich hatte nach dieser Verordnung ein jeder Schütze des Sonntags aktiv zu werden, und soweit er sich dagegen sträubte, hatte er eine Strafe von 4 Groschen zu zahlen. Im September 1711 genehmigte Herzog Rudolph ein jährliches Freischießen, zu dem er dem besten Schützen eine Jahresfreiheit bewilligte, die darin bestand, daß der Schützenkönig ein Jahr lang keine Steuern, Dienstgelder und Erbbauzinsen zu bezahlen brauchte.
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